Mit Geldauflagen helfen

Als Strafrichter oder Staatsanwalt können Sie dazu beitragen, benachteiligten Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Geldauflagen sind ein Zeichen des Vertrauens in unsere Arbeit. Dafür danken wir Ihnen sehr herzlich!

Für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder haben wir ein eigenes Konto bei der Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank eingerichtet. So ist gewährleistet, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen:

Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie
Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE09 3506 0190 1014 1000 20
BIC: GENODED1DKD

 

Wir erfüllen zuverlässig und transparent alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung einer Geldauflage wichtig sind:

  • Gemeinnützigkeit
  • schnelle, diskrete und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
  • sofortige Benachrichtigung über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
  • sofortige Benachrichtigung über noch ausstehende Zahlungen (Zahlungsverzug)
  • ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck

Geldauflagen und Bußgelder sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Sicherung unserer Arbeit für benachteiligten Menschen. Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

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