Hilfe für Mutter und Kind Individuelle Förderung für Schwangere und Mütter im Simonette-Fliedner-Haus
Unsere Mutter-Kind-Einrichtung bietet Schwangeren sowie Müttern und ihren Kindern passgenaue Hilfe in herausfordernden Lebenssituationen an. Wir begleiten und unterstützen Mütter bei der Versorgung ihres Kindes. Die gesunde Entwicklung des Kindes ist dabei stets das übergeordnete Ziel.
Mit unserem stationären Angebot unterstützen wir Frauen dabei, eine Perspektive für sich und für ihre Kinder zu entwickeln. Dies findet stets unter Einbezug der jeweils zuständigen Jugendämter statt
Betreuung rund um die Uhr
In unserem Haupthaus für intensivpädagogische Angebote und Regelangebote leben sieben Mütter mit ihren Kindern. Hier sind wir rund um die Uhr für sie da.
Gleich gegenüber liegt unser Verselbstständigungshaus. Dort wohnen drei Mütter mit ihren Kindern in einer Hausgemeinschaft. An diesem Ort unterstützen wir die Mütter von morgens bis abends. In der Nacht steht ihnen dann bei Bedarf der Nachtdienst des Haupthauses beratend zur Seite.
Art und Umfang der Unterstützung passen wir den individuellen Bedürfnissen der Frauen und ihrer Kinder an. Je nach Situation kann es bei uns enge Strukturvorgaben und Kontrollen der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern geben. Geringer sind die Vorgaben für Mütter, die es gelernt haben, ihren Tagesverlauf eigenverantwortlich zu gestalten. Wir schaffen fließende Übergänge.
Zu unserem multiprofessionellen Team gehören Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen und eine Hebamme. Durch Fall- und Teamsupervision garantieren wir die Qualität der Betreuung.
Wir sind gut vorbereitet auf die Arbeit mit Frauen,
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die nicht mehr in ihrem bisherigen sozialen Umfeld verbleiben können,
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die nach einer Inobhutnahme eine gemeinsame Perspektive mit ihrem Kind entwickeln wollen,
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die weiter mit ihren Kindern zusammenleben wollen, dabei jedoch Unterstützung, Begleitung und einen klaren Rahmen brauchen,
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die lernen wollen, mit ihren psychischen Störungen zu leben oder mit ihrer Abhängigkeit von Suchtmitteln umzugehen,
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die sich in schwierigen Lebenssituationen oder in einer Krise befinden,
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die traumatische Erfahrungen gemacht haben,
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die zur Sicherung ihrer Existenz Unterstützung bei der Bewältigung von Behördengängen brauchen,
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deren Kinder Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen und einen besonderen Betreuung- und Förderbedarf haben und/oder
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die Unterstützung beim Aufbau einer stabilen Bindung zu ihrem Kind benötigen.
Eigene Zimmer und eine Gemeinschaftsküche
Das Simonette-Fliedner-Haus sowie das dazugehörige Verselbstständigungshaus liegen in einem Wohngebiet in Düsseldorf-Kaiserswerth. Beide Häuser haben einen großen Garten, in dem Kinder viele Möglichkeiten zum Spielen haben.
Für Mutter und Kind stehen jeweils zwei möblierte Zimmer zur Verfügung. Auf jeder Etage gibt es Sanitärbereiche, die von ein bis zwei, im Einzelfall von drei Müttern genutzt werden. In beiden Häusern gibt es eine Gemeinschaftsküche, ein Wohnzimmer und ein Spielzimmer.
Der Ortskern von Kaiserswerth mit diversen Einkaufsmöglichkeiten ist ebenso fußläufig erreichbar wie verschiedene Kindergärten, das Florence-Nightingale-Krankenhaus und die psychiatrischen Einrichtungen der Kaiserswerther Diakonie. Mit der Stadtbahnlinie U79 brauchen Sie von den Hauptbahnhöfen von Düsseldorf und Duisburg bis zu uns etwa 25 Minuten.
Rechtliche Hinweise
Im Simonette-Fliedner-Haus können Schwangere und Mütter ab 14 Jahren mit ihren Kindern aufgenommen werden. Das jüngste Kind muss jünger als sechs Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage bildet das SGB VIII, § 27 in Verbindung mit
§ 41 Hilfe zur Erziehung für junge Volljährige, Nachbetreuung;
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder;
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Wenn eine minderjährige Mutter zunächst ohne Kind aufgenommen wird, bildet § 34 SGB VIII die Rechtsgrundlage. Eine Aufnahme nach dem SGB IX ist nicht vorgesehen.
Ausschlusskriterien
Besteht eine akute, gravierende Suchtmittelabhängigkeit, dann ist eine stationäre Entzugsbehandlung bzw. eine ärztlich begleitete Substitutionsbehandlung eine zwingende Voraussetzung für eine Aufnahme in der Mutter-Kind-Einrichtung.
Da wir eine pädagogische Einrichtung der stationären Jugendhilfe sind, können Frauen mit ausgeprägten psychischen Erkrankungen nur aufgenommen werden, wenn sie bereit sind, therapeutische Angebote wahrzunehmen.
Frauen, die aktiv der Prostitution nachgehen, können nicht aufgenommen werden.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten des Hauses können Mütter mit schwerwiegenden körperlichen Behinderungen nicht aufgenommen werden.