Nachhaltigkeit Beschwerdemanagement der Kaiserswerther Diakonie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind wir verpflichtet, einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus anzubieten und über unsere Internetseite zugänglich zu machen. Hier finden Sie dazu alle Informationen.

Über den nachfolgenden Link erreichen Sie das Beschwerdeverfahren. Mittels des Beschwerdeverfahrens können Personen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften in Bezug auf die Lieferketten melden und so dazu beitragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.

Auch Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken können über das Beschwerdeverfahren eingereicht werden.

Klicken Sie hier und Sie gelangen zum Beschwerdeverfahren