Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt den Anspruch jedes Menschen auf Teilhabe am Arbeitsleben fest. Viele Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnes-Beeinträchtigung eine anerkannte volle Erwerbsminderung haben, wollen dieses Recht wahrnehmen, sind aber nicht unbedingt den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewachsen. Hier können Zuverdienstarbeitsplätze helfen. Deshalb bietet die Kaiserwerther Diakonie Zuverdienstarbeitsplätze an.
Betroffene Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnes-Beeinträchtigung suchen häufig eine regelmäßige berufliche Tätigkeit mit geringem Stundenumfang pro Woche. Die Kaiserwerther Diakonie schafft entsprechende Möglichkeiten. Bei uns können Sie sich auf einen Zuverdienstarbeitsplatz bewerben. Diese Arbeitsplätze in Form von Minijobs werden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) gefördert.
Wir beraten Sie gern zum Antrags- und Bewerbungsverfahren und bei Bedarf auch begleitend zu Ihrer Tätigkeit bei uns. Sprechen Sie uns an!
Weiterführende Informationen zum Zuverdienst (Mini-Job) für Menschen mit Behinderung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).
Fachbereichsleiter Arbeit und Beschäftigung