Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung NRW vom 4. August 2020
Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern.
In der Personalverordnung vom 04. August 2020 mit Stand vom 22.01.2022 wurde für verschiedene Berufsgruppen eine Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 160 Zeitstunden aufgenommen, damit sie auf Fachkraftstunden in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Dieser Zertifikatskurs richtet sich an folgende in der Personalverordnung benannten Gruppen:
- § 2 Abs. 2 Nr. 4
Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben - § 10 Abs. 3
Personen, die innerhalb der Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit nicht über die staatliche Anerkennung verfügen. - § 10 Abs. 4
Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, Absolvent*innen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft. - § 10 Abs. 5
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer, Krippenerzieherinnen und Krippenerzieher, Hortnerinnen und Hortner oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung (Einsatz in den Gruppenformen I und II)
Auch Personen, die mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes als Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt sind (§ 8) und Ergänzungskräfte, die bereits im Rahmen von Fachkraftstunden eingesetzt sind (§ 2, Abs. 3, Punkt 2) und die eine Qualifizierung nachweisen müssen, können diesen Kurs besuchen.
Informationen zum Personaleinsatz finden Sie hier: Positiv-Liste - Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW (lvr.de)
Nach erfolgreicher Teilnahme am Zertifikatskurs können die Teilnehmenden, sofern alle Voraussetzungen aus der Personalverordnung erfüllt sind, auf Fachkraftstunden eingesetzt werden.
In vier Modulen werden die Teilnehmenden auf bedeutsame Handlungsfelder im Arbeitsfeld Kita vorbereitet. Die Module und Themen orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, §§ 45ff, dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW.
Gemäß Personalvereinbarung können sich Personen anmelden, die zu den aufgeführten Berufsgruppen zählen und über die jeweilige in der Personalverordnung aufgeführte Berufserfahrung verfügen.
Wir empfehlen eine gründliche Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter:innen in den Landesjugendämtern oder Beratung durch Ihre zuständige Fachberatung.
Die Kosten für den Kurs betragen 1.500,00 Euro für Teilnehmer:innen aus Einrichtungen unter evangelischer Trägerschaft. Für Teilnehmer:innen aus Einrichtungen anderer Träger beträgt die Gebühr 1.650,00 Euro.
Der Kurs kann über einen Bildungsscheck NRW gefördert werden. Beratungsstellen und Hinweise zum Ablauf finden Sie hier: Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen — Weiterbildungsberatung NRW
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss vor Kursbeginn beantragt werden.
Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe bietet in Kooperation mit der Kaiserswerther Familienakademie die 160 stündige Qualifizierung für diese Zielgruppen seit 2021 an.
Alle Kurstermine ( Download)
Datum | Uhrzeit |
---|---|
Datum:
02.02.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
03.02.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
23.02.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
24.02.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
08.03.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
09.03.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
22.03.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
23.03.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
12.04.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Datum:
13.04.2024
|
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
|
Status | |
Nummer | 24-W-1600 |
Termin |
02.02.24 - 30.11.24 09:00 - 16:30 Uhr |
Dauer | 216 UE |
Gebühr | Standard-Gebühr: 1650,00 € |
Downloads |
|
Referentin |