Kurzzeitpflege
Für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und nur vorübergehend pflegebedürftig sind, ist Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung eine mögliche Lösung. Die Altenzentren der Kaiserswerther Diakonie verfügen über sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Das bedeutet: Wenn nicht alle vollstationären Dauerpflegeplätze belegt sind, können sie als Kurzzeitpflegeplatz vergeben werden. Eine Terminbuchung im Voraus ist leider nicht möglich.
Eine Kurzzeitpflege kann aus folgenden Gründen beantragt werden:
- Überbrückung im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel wenn die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist oder noch keine Pflegekraft gefunden werden konnte
- Ausfall der Pflegeperson, zum Beispiel durch Erkrankung oder Urlaub
- kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
Vor der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, beteiligen sich die Pflegekassen an den pflegebedingten Aufwendungen. Allerdings sind die Leistungen der Pflegekassen bezüglich der Höhe und Dauer begrenzt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind prinzipiell vom Kurzzeitpflegegast zu übernehmen.
Wir beraten Sie gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.