Kompetenzorientierte Praxisanleitung nach Vorgaben des ATA-OTA-Gesetzes
ATA-OTA-Ausbildung entwickelt sich!
Die gesetzlich geregelte Ausbildung zum*r Anästhesietechnischen Assistent*in und zum*r Operationstechnischen Assistent*in stellt Praxisanleiter*innen vor große Herausforderungen.
Seit 01.01.2022 sind aktive Praxisanleitungen durch das ATA-OTA-Gesetz dazu verpflichtet, 24 Stunden Fortbildung mit berufspädagogischen Inhalten zu absolvieren. Durch die Refreshertage unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Mit dieser 2-tägigen Fortbildung bringen Sie Ihr Know-How auf den neuesten Stand und decken 16 Fortbildungsstunden ab.
Inhalte
- Kompetenzorientierte Praxisanleitung nach Vorgaben des ATA-OTA-Gesetzes
- Arbeitslernaufgaben (ALA) erstellen
Ziele
Nach erfolgreichem Abschluss
- können Sie berufspraktische Inhalte nach Kompetenzschwerpunkten zuordnen
- können Sie mit Hilfe von gezielten ALA gezielt die Selbstorganisation und die Übernahme von Verantwortung bei Auszubildenden fördern
Zielgruppe
Praxisanleitende im Funktionsdienst OP und Anästhesie
Zusatzinformationen
Gemäß § 17 a KHG sind über den Ausgleichsfonds die Mehrkosten der Praxisanleitung und jährliche Praxisanleiter-Pflichtfortbildung von 24 Stunden zu finanzieren.
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Alle Kurstermine
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
07.10.2022
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
014 Friederike Fliedner
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Datum:
07.10.2022
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
014 Friederike Fliedner
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Datum:
21.10.2022
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
014 Friederike Fliedner
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Datum:
21.10.2022
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
014 Friederike Fliedner
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Nummer | 20.72.0122 |
Termin |
07.10.22 - 21.10.22 09:00 - 16:00 Uhr |
Dauer | 16 UE |
Kosten | 290,00 € |
Referent/innen | |
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