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Kompetenzorientierte Praxisanleitung nach Vorgaben des ATA-OTA-Gesetzes


ATA-OTA-Ausbildung entwickelt sich!

Die gesetzlich geregelte Ausbildung zum*r Anästhesietechnischen Assistent*in und zum*r Operationstechnischen Assistent*in stellt Praxisanleiter*innen vor große Herausforderungen.

Seit 01.01.2022 sind aktive Praxisanleitungen durch das ATA-OTA-Gesetz dazu verpflichtet, 24 Stunden Fortbildung mit berufspädagogischen Inhalten zu absolvieren. Durch die Refreshertage unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Mit dieser 2-tägigen Fortbildung bringen Sie Ihr Know-How auf den neuesten Stand und decken 16 Fortbildungsstunden ab.


Inhalte

- Kompetenzorientierte Praxisanleitung nach Vorgaben des ATA-OTA-Gesetzes
- Arbeitslernaufgaben (ALA) erstellen

Ziele

Nach erfolgreichem Abschluss

- können Sie berufspraktische Inhalte nach Kompetenzschwerpunkten zuordnen

- können Sie mit Hilfe von gezielten ALA gezielt die Selbstorganisation und die Übernahme von Verantwortung bei Auszubildenden fördern

Zielgruppe

Praxisanleitende im Funktionsdienst OP und Anästhesie

Zusatzinformationen

Gemäß § 17 a KHG sind über den Ausgleichsfonds die Mehrkosten der Praxisanleitung und jährliche Praxisanleiter-Pflichtfortbildung von 24 Stunden zu finanzieren.


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Alle Kurstermine


Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
07.10.2022
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
07.10.2022
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
21.10.2022
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
21.10.2022
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner


Nummer 20.72.0122
Termin 07.10.22 - 21.10.22
09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 16 UE
Kosten 290,00 €
Referent/innen
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Kurs abgeschlossen