
Der Weg ins Hospiz Voraussetzungen und (finanzielle) Rahmenbedingungen
Alle Krankenversicherten in Deutschland haben Anrecht auf die Aufnahme in ein stationäres Hospiz, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es gibt einen genau geregelten gesetzlichen Rahmen. Den Hospizgästen entstehen für die Unterbringung, die Versorgung, Pflege und Begleitung im Hospiz keine Kosten.
Der gesetzliche Rahmen legt fest:
Die Aufnahme in ein Hospiz ist möglich, wenn Menschen an einer fortschreitenden Erkrankung leiden,
- die nicht heilbar ist,
- die eine palliativpflegerische und palliativmedizinische Versorgung erforderlich macht,
- durch die die Lebenserwartung der betroffenen Personen nur noch höchstens wenige Monate beträgt,
- und wenn die ambulante Versorgung der Betroffenen zu Hause nicht (mehr) möglich ist.
- Zudem muss ausgeschlossen sein, dass eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist,
- und die Krankenkasse muss die stationäre Hospizversorgung der Betroffenen genehmigen.
Um die Genehmigung der Krankenkasse zu erhalten, benötigen die Erkrankten eine Notwendigkeitsbescheinigung für die Versorgung in einem stationären Hospiz, ausgestellt durch ihren behandelnden Arzt oder ihre behandelnde Ärztin.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die zuständige Krankenkasse und die Pflegekasse 95 Prozent der Hospizkosten. Alle Hospize in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die restlichen fünf Prozent selbst zum Beispiel über Spenden einzuwerben.
Ganz wichtig:
Dem jeweiligen Hospizgast entstehen für die Hospizversorgung keine Kosten.
Dokumente zum Download
Hospizantrag (Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum) (309 KB PDF)
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Friederike Fliedner Hospiz Kaiserswerth
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