Ethik-Café “Assistierter Suizid – menschenwürdig sterben“
In Deutschland nimmt die Zahl der assistierten Selbsttötungen zu. Das zeigen verschiedene Erhebungen.* Seitdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt hat, gilt in Deutschland eine ausgesprochen liberale Praxis zu diesem Thema. Doch was bedeutet dies für Patient:innen, Angehörige, Ärzt:innen und Pflegende? Wie können sie verantwortungsvoll damit umgehen?
„Wir dürfen die Menschen nicht alleine lassen, die sich an uns wenden“, forderte Prof. Dr. med. Jan Schildmann, Leiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Halle-Wittenberg und Mitglied im Vorstand der Zentralen Ethikkommission (ZEKO) bei der Bundesärztekammer beim „Ethik-Cafè“ der Kaiserswerther Diakonie. Und er ergänzte die wichtige Frage: „Welche Strukturen müssen wir aufbauen, um die zu schützen, die sich nicht freiverantwortlich an uns wenden?“
Jan Schildmann ist einer derjenigen Wissenschaftler, die in Deutschland ein freiwilliges Register solcher assistierten Suizide aufgebaut haben. Nach seinen Auswertungen, die er im FNK vorstellte, führt vor allem die Angst vor dem Verlust der Selbstbestimmung und der Selbständigkeit zur Äußerung eines Sterbewunsches. Erst danach kommen körperliche Symptome und Schmerzen.
Gleichzeitige betonte Schildmann, dass in Deutschland das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben sowohl für Gesunde als auch für Kranke gilt. Dieses ist jedoch kein Anspruchsrecht, die Erfüllung also nicht durch Klage zu erwirken.
In diesem Zusammenhang unterstreicht das Bundesverfassungsgericht die „Freiverantwortlichkeit“ der Entscheidung des Menschen, der nach einer Suizidassistenz fragt. Eine solche informierte, selbstbestimmte Entscheidung setzt unter anderem die Kenntnis der entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte voraus. Doch wer kann diese umfassenden Informationen zu den Handlungsoptionen vermitteln? Prof. Schildmann empfiehlt, dass mindestens zwei unabhängige, qualifizierte Personen beraten, damit sowohl die palliativmedizinischen Möglichkeiten zur Suizidprävention als auch die Optionen für Suizidassistenz beleuchtet werden. In der praktischen Umsetzung erfordere dies eine hohe Dialogbereitschaft. Jede mit der Thematik befasste Institution im Gesundheitswesen müsse ihre eigenen Strukturen schaffen, um eine ergebnisoffene Beratung zu ermöglichen, so Schildermann.
Die vorläufigen Ergebnisse der Umfrage zeigen auch auf, welche Unterstützung sich die Personen gewünscht hätten, die nach Suizidassistenz gefragt wurden. Der Wunsch nach klaren rechtliche Regelungen und fachlichen Leitlinien führen die Antwortliste an, gefolgt von Supervision, Unterstützung durch eine:n Teamkolleg:in und psychologische Unterstützung. Auf beiden Seiten entsteht daher hoher Beratungs- und Unterstützungsbedarf, wenn solche Situationen sich zuspitzen.
Das von der Bundesärztekammer und anderen geforderte Ausführungsgesetz zur Suizidassistenz sieht Prof. Schildermann kritisch. Er verweist auf die starke Signalwirkung von Gesetzen. Wie am Patientenverfügungsgesetz von 2009 ersichtlich, sorge es zwar für große Aufmerksamkeit, in der Praxis jedoch selten für Klarheit in der konkreten Situation.
* Quellen: Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben, Dignitas Deutschland, Verein Sterbehilfe