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Berater:in zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§132g Abs. 3 SGB V)


Mit der Schaffung des §132g Abs. 3 SGB V, in dem die Inhalte und Qualitätsanforderungen für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase geregelt werden, können vollstationäre Pflegeeinrichtungen (i.S. des §43 SGB XI) sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.


Die Finanzierung dieses Beratungsangebotes erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Damit Einrichtungen diese Leistungen erbringen und abrechnen können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein (s. u.a. §75 Abs.1 Satz 1 SGB XII).


Dieses Weiterbildungsangebot berücksichtigt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen und baut auf dem systemischen Beratungsansatz auf, der der Klärung, Neuorientierung oder Lösung von schwierigen Lebenssituationen dient. Es entsteht Raum für die Entwicklung neuer Perspektiven in der letzten Lebensphase eines Menschen und ggf. des dazugehörigen (Familien-)Systems.


Inhalte

  • Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Medizinisch-pflegerische Aspekte am Lebensende
  • Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Systemische Beratung als Konzept zur Kommunikation in sensiblen und herausfordernden Gesprächen zum Thema Entscheidungen zum Lebensende
  • Vorbereitende Krisen- und Notfallplanung
  • Regionale Vernetzung und Kooperationen

Ziele

Nach erfolgreichem Abschluss können Sie

  • die Regelungen nach §132g SGB V umsetzen
  • den Willen der/des Leistungsberechtigen ermitteln und dokumentieren
  • rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren
  • interne und externe Netzwerke nutzen
  • selbstorganisiert und selbstverantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen
  • palliative Fallgespräche strukturieren und moderieren
  • für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung organisieren sowie die Verantwortung für Organisation und Durchführung übernehmen

Zielgruppe

  • Fachkräfte aus vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z.B. Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen)
  • Absolvent:innen eines Studiums im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften bzw. Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

Voraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre nachweisen.


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Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit
Datum:
12.04.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
13.04.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
14.04.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
15.04.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
16.04.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
07.06.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
08.06.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
30.09.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
01.10.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
22.11.2027
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr

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Nummer 32D1-20-1
Termin 12.04.27 - 23.11.27
09:00 - 17:00 Uhr
Dauer 92 UE
Kosten 1990,00 €
Referent/innen
Ansprech-
partner/
innen
Alexandra Schäfer
   0211 409-3649
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