Fördermöglichkeiten Land, Bund und Agentur für Arbeit bieten Fördermöglichkeiten an
Für die berufliche Fort- und Weiterbildung gibt es verschiedene Fördermittel. Welche davon Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir haben für Sie einen Überblick über die verschiedenen Angebote zusammengestellt und beraten Sie gerne bei der Beantragung.
Bildungsscheck NRW
Seit dem 01.02.2026 gibt es in NRW für Privatpersonen wieder den Bildungsscheck, den sogenannten „Bildungsscheck 2.0“.
Wenn Sie in NRW leben, ein Jahreseinkommen von max. 50.000 EUR (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) haben und eine berufsbezogene Fort- oder Weiterbildung besuchen möchten, erhalten Sie mit dem Bildungsscheck 2.0 einen Zuschuss von 50% der Kurskosten, maximal 500 EUR.
Alle Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt. Wie lange Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub zur Weiterbildung haben, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit ein Seminar als Bildungsurlaub anerkannt wird, hängt deshalb davon ab, in welchem Bundesland sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Bitte informieren Sie sich unter www.bildungsurlaub.de
Arbeiten Sie in NRW, können sie auch die folgende Seite nutzen: www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsurlaub-nrw
Aufstiegs-BAföG
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Fortbildung von Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern. Es ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Aufstiegs-BAföG kann erhalten, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Nähere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 622 3634 oder unter www.meister-bafoeg.info
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung. Wird ein entsprechender individueller Bedarf festgestellt, und sind die nötigen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben, dann können Sie dort einen Bildungsgutschein ausgehändigt bekommen. Die Entscheidung, ob die Kosten für eine Qualifizierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung übernommen werden, liegt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.