Fördermöglichkeiten Land, Bund und Agentur für Arbeit bieten Fördermöglichkeiten an

Für die berufliche Fort- und Weiterbildung gibt es verschiedene Fördermittel. Welche davon Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir haben für Sie einen Überblick über die verschiedenen Angebote zusammengestellt und beraten Sie gerne bei der Beantragung.

Bildungsscheck NRW

Die Bildungsscheck-Förderung NRW ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Aktuell werden keine Bildungsschecks mehr ausgestellt. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Ab Herbst 2024 wird es voraussichtlich eine neue Förderung individueller beruflicher Weiterbildung aus dem Europäischen Sozialfonds geben. Aktuelle Informationen dazu werden wir auf dieser Seite veröffentlichen, sobald Näheres bekannt ist.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt. Wie lange Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub zur Weiterbildung haben, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit ein Seminar als Bildungsurlaub anerkannt wird, hängt deshalb davon ab, in welchem Bundesland sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Bitte informieren Sie sich unter www.bildungsurlaub.de

Arbeiten Sie in NRW, können sie auch die folgende Seite nutzen: www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsurlaub-nrw

Aufstiegs-BAföG

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Fortbildung von Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern. Es ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Aufstiegs-BAföG kann erhalten, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Nähere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 622 3634 oder unter www.meister-bafoeg.info

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung. Wird ein entsprechender individueller Bedarf festgestellt, und sind die nötigen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben, dann können Sie dort einen Bildungsgutschein ausgehändigt bekommen. Die Entscheidung, ob die Kosten für eine Qualifizierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung übernommen werden, liegt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.