Ein Kind sitzt im Rollstuhl und lacht gemeinsam mit einem Erwachsenen.

Assistenz im Alltag Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben

Gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für jedermann sind das Ziel der Arbeit unserer TANDEM-Unterstützungsdienste. Entsprechend dem jeweiligen Bedarf organisieren wir ein passendes Assistenzmodell und stellen Menschen mit Behinderung unsere speziell geschulten persönlichen Assistent:innen zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen:

Freizeitassistenz

Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung in der Freizeit. Dafür bieten wir individuelle stunden- und tageweise Assistenz und Betreuung zu Hause an. Wir begleiten zu Freizeitangeboten oder zu Arzt- oder Therapieterminen. Wir realisieren Gruppenangebote für Kinder mit Behinderung.

Unsere Begleitung kann als Eingliederungshilfe mit dem Sozialhilfeträger oder im Rahmen von Betreuungsleistungen oder Verhinderungspflege mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung von Hilfen.

Integrationshilfe (Assistenz in Kitas und Schulen)

Kinder und Jugendliche, die in der Kindertagestätte oder Schule aufgrund von Behinderungen und Einschränkungen eine Einzelbegleitung benötigen, werden durch unsere Assistenzkräfte zuverlässig unterstützt.

Unsere Integrationshilfe gilt zum Beispiel

  • Kindern mit höherem Pflegebedarf, geistigen Behinderungen oder einer Entwicklungsverzögerung, die in einer Kindertagesstätte oder Schule ein hohes Maß an Hilfe und Aufmerksamkeit benötigen.
  • Kindern, die aufgrund von Aufmerksamkeitsdefiziten oder einer Autismus-Spektrum-Störung Hilfe beim Lernen, der Orientierung und Verhaltenssteuerung benötigen.

Für die Finanzierung der Integrationshilfe ist je nach Art der Behinderung entweder das Amt für Soziale Sicherung, der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder das örtliche Jugendamt zuständig.

Elternassistenz

Wir vermitteln geeignete Assistenzkräfte für Eltern, die aufgrund einer körperlichen Behinderung Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder benötigen. Unsere Elternassistenz übernimmt Aufgaben, die die Mütter und Väter nicht ohne Hilfe erledigen könnten, und sie fördert die altersgerechte Entwicklung des Kindes.

Sie kümmert sich zum Beispiel  

  • um die Pflege und Versorgung des Kindes,
  • um die Haushaltführung oder Erledigungen im Alltag oder
  • um die Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils.  

Die Assistenz geschieht in enger Absprache und nach Anweisung der Eltern.  

Die Leistungen der Elternassistenz werden über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert.

Arbeitsassistenz

Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Einschränkung für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Unterstützung benötigen, können die Hilfe unserer Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen. Wir unterstützen ihre Teilhabe am Arbeitsleben, indem wir ihnen Hilfestellungen für die zu erbringenden Leistungen am Arbeitsplatz bieten.

Unsere Arbeitsassistenz hilft zum Beispiel

  • Beschäftigten mit körperlichen Behinderungen durch die Übernahme von Handreichungen und
  • blinden Menschen beim Lesen von Texten durch Lesehilfen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen Antrag auf die Finanzierung der Arbeitsassistenz beim zuständigen Integrationsamt stellen. Bei der Antragsstellung unterstützen und beraten wir Sie gern.