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Berater:in zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§132g Abs. 3 SGB V)


Vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des §43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach §75 Abs.1 Satz 1 SGB XII können seit der Schaffung des §132g Abs. 3 SGB V eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Finanzierung dieses Beratungsangebots erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Damit Einrichtungen diese Leistungen erbringen und abrechnen können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Dieses Weiterbildungsangebot berücksichtigt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen.

Die Weiterbildung baut auf dem systemischen Beratungsansatz auf, welcher der Klärung, Neuorientierung oder Lösung von schwierigen Lebenssituationen dient. Es entsteht Raum für die Entwicklung neuer Perspektiven in der letzten Lebensphase einer Person und ggf. des dazugehörigen (Familien-)Systems.


Inhalte


- Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

- Medizinisch- pflegerischen Aspekte am Lebensende

- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen

- Systemische Beratung als Konzept zur Kommunikation in sensiblen/ herausfordernden Gesprächen zum Thema Entscheidungen am Lebensende

- Vorbereitende Krisen-und Notfallplanung

- Regionale Vernetzung und Kooperationen

Ziele

Nach erfolgreichem Abschluss können Sie

- die Vereinbarung nach §132g SGB V umsetzen

- den Willen der/des Leistungsberechtigen ermitteln und dokumentieren

- rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren

- interne und externe Netzwerke nutzen

- selbstorganisiert und selbstverantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen

- palliative Fallgespräche strukturieren und moderieren

- für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung organisieren sowie die Organisations-und Durchführungsverantwortung übernehmen.

Zielgruppe

Fachkräfte aus vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, z.B. Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen. Oder Absolvent:innen eines Studiums im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften bzw. Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften.

Voraussetzungen

Alle Teilnehmer:innen müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre nachweisen.



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Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit
Datum:
10.02.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
11.02.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
12.02.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
13.02.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
14.02.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
28.04.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
29.04.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
30.06.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
01.07.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Datum:
01.09.2025
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr

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Nummer 32B1-20-1
Termin 10.02.25 - 02.09.25
09:00 - 17:00 Uhr
Dauer 104 UE
Kosten 1850,00 €
Referent/innen
Ansprech-
partner/
innen
Alexandra Schäfer
   0211 409-3649
  E-Mail schreiben