Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung? Und Sie haben Freude an der Begegnung mit älteren Menschen? Qualifizieren Sie sich zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 43b/53c SGB XI. Ihre Aufgabe als Betreuungskraft ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Die Qualifizierung berücksichtigt die Richtlinien zu Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-Richtlinie).
- Psychischer Erkrankungen im Alter- Reflexion der eigenen Person, Erkennen eigener Verhaltensmuster- Grundlagen der Kommunikation und differenzierte klientenorientierte Kommunikation- Basale Stimulation- Integrative Validation- Positive Personenarbeit nach Kitwood- Grundlegende Kenntnisse über Biografiearbeit, Milieu und Lebensweltorientierung- Alltagsgestaltung und lebensweltorientierte Angebote, Gruppen- und Einzelaktivitäten- Rechtliche Grundlagen- Fallbesprechungen- Angehörigenarbeit
Nach erfolgreichem Abschluss können Sie- sich auf die Bedürfnisse des Bewohner:innen-Umfeldes einstellen und deren Lebenswirklichkeit verstehen- andere und neue Perspektiven einnehmen und darauf basierend handeln- Verhalten einschätzen, verstehen und angemessen darauf eingehen- unterschiedliche psychische Alterserkrankungen erkennen- eigen- oder mitverantwortlich individuelle Angebote ableiten, planen und realisieren- Beziehungen professionell gestalten.
- Nicht ausgebildete / gering qualifizierte Mitarbeiter:innen aus allen Bereichen der Altenhilfe- Ehrenamtlich tätige Menschen in der Altenhilfe- Arbeitssuchende im ALG II-Bezug, die im Rahmen einer zusätzlichen Arbeitsgelegenheit nach § 16, SGB II in Bereichen der Altenhilfe tätig sind- weitere Interessierte aus allen beruflichen Bereichen.
Bitte weisen Sie unbedingt vor Start der Maßnahme einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 9 Stunden (nicht älter als 6 Monate) und ein Praktikum von mindestens 40 Stunden in einer entsprechenden Einrichtung nach.HinweisDieser Kurs ist als AZAV-Maßnahme zertifiziert und kann über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Fortbildungspunkte: 20
zurück zur Startseite
Sie verlassen die Internetseite der Kaiserswerther Diakonie. Für diese fremden Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Dies gilt auch für den Datenschutz. Sofern Sie dem Link folgen, gilt nicht mehr der Datenschutzstandard der Kaiserswerther Diakonie, sondern der Datenschutzstandard des jeweiligen Anbieters. Wir können nicht ausschließen, dass Ihre Daten übertragen und durch Dritte genutzt werden.
Sie werden weitergeleitet auf:
Sie verlassen die Internetseite der Kaiserswerther Diakonie und wechseln auf die separate Internetseite einer verbundenen Institution. Dies kann zum Beispiel eine Tochtergesellschaft der Kaiserswerther Diakonie sein. Dennoch sind wir zu diesem Hinweis verpflichtet: Für die Inhalte der verlinkten Seite übernehmen wir keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Dies gilt auch für den Datenschutz. Sofern Sie dem Link folgen, gilt nicht mehr der Datenschutzstandard der Kaiserswerther Diakonie, sondern der Datenschutzstandard des jeweiligen Anbieters. Wir können nicht ausschließen, dass Ihre Daten übertragen und durch Dritte genutzt werden. Selbstverständlich finden Sie auf den Internetseiten der verbundenen Institutionen entsprechende Angaben.