Alfred Dusella
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Seit Januar 2020 löst die Ausbildung zum/r Pflegefachmann/frau die bisherigen Ausbildungen in den Pflegeberufen Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in ab.
Es entsteht ein neuer Pflegeberuf, der Interessierten eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbietet und der Entwicklung in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.
Erstmals werden den beruflich Pflegenden vorbehaltene Tätigkeiten zugesprochen. Das bedeutet, dass bestimmte pflegerische Tätigkeiten nur noch von dreijährig examinierten Pflegefachmännern oder Pflegefachfrauen durchgeführt werden dürfen und diese im Rahmen der vorbehaltenen Tätigkeiten über einen großen Entscheidungsspielraum verfügen.
Damit wird pflegerisches Handeln attraktiver und professioneller. Pflegefachmänner/Pflegefachfrauen agieren auf Augenhöhe mit den anderen Professionen im Gesundheitswesens.
Das Pflegeberufegesetz setzt sich zum Ziel, sowohl die Attraktivität der Ausbildung als auch die des Pflegeberufes zu steigern. Dies gelingt u.a. durch:
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Durch die generalisierte Pflegeausbildung werden die bisherigen Pflegeberufe zu einem neuen, gemeinsamen Berufsbild Pflege zusammengeführt.
Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen den Absolventen viele Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.
Mit der generalistischen Ausbildung eröffnet sich der Zugang in verschiedene Tätigkeitsfelder der Pflege: von der Akutpflege übder den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege. So wird den Pflegefachmännern und Pflegefachfrauen ermöglicht, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)