Heike Münstermann
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Fon: 02102.861 1801
Pflegebedürftigen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und vorübergehend nicht versorgt werden können, steht Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung zu. Die Altenzentren der Kaiserswerther Diakonie bieten entsprechende Leistungen an.
Vor der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, beteiligen sich die Pflegekassen an den pflegebedingten Aufwendungen.
Allerdings sind die Leistungen der Pflegekassen bezüglich der Höhe und Dauer begrenzt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind prinzipiell vom Kurzzeitpflegegast zu übernehmen.
Wir beraten Sie gerne.