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Berater:in zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§132g Abs. 3 SGB V)


Vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des §43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach §75 Abs.1 Satz 1 SGB XII können seit der Schaffung des §132g Abs. 3 SGB V eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Finanzierung dieses Beratungsangebots erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Damit Einrichtungen diese Leistungen erbringen und abrechnen können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Dieses Weiterbildungsangebot berücksichtigt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen.

Die Weiterbildung baut auf dem systemischen Beratungsansatz auf, welcher der Klärung, Neuorientierung oder Lösung von schwierigen Lebenssituationen dient. Es entsteht Raum für die Entwicklung neuer Perspektiven in der letzten Lebensphase einer Person und ggf. des dazugehörigen (Familien-)Systems.


Inhalte

Ausgewählte Inhalte

- Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

- Medizinisch- pflegerischen Aspekte am Lebensende

- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen

- Systemische Beratung als Konzept zur Kommunikation in sensiblen/ herausfordernden Gesprächen zum Thema Entscheidungen am Lebensende

- Vorbereitende Krisen-und Notfallplanung

- Regionale Vernetzung und Kooperationen

Ziele

Nach erfolgreichem Abschluss können Sie

- die Vereinbarung nach §132g SGB V umsetzen

- den Willen der/des Leistungsberechtigen ermitteln und dokumentieren

- rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren

- interne und externe Netzwerke nutzen

- selbstorganisiert und selbstverantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen

- palliative Fallgespräche strukturieren und moderieren

- für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung organisieren sowie die Organisations-und Durchführungsverantwortung übernehmen.

Zielgruppe

Fachkräfte aus vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, z.B. Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen. Oder Absolvent:innen eines Studiums im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften bzw. Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften.

Voraussetzungen

Alle Teilnehmer:innen müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre nachweisen.


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Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
27.02.2023
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
28.02.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
01.03.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
02.03.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
03.03.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
014 Friederike Fliedner
Datum:
02.05.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
103 Florence Nightingale
Datum:
03.05.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
103 Florence Nightingale
Datum:
03.07.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
108 Paul Watzlawick
Datum:
04.07.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
108 Paul Watzlawick
Datum:
16.10.2023
Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
Wo:
103 Florence Nightingale

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Nummer 1.20.0123
Termin 27.02.23 - 17.10.23
09:00 - 17:00 Uhr
Dauer 104 UE
Kosten 1650,00 €
Referent/innen
Ansprech-
partner
Britta Esser
   0211 409-3177
  E-Mail schreiben
Kurs abgeschlossen