Ein Praxisanleitungskonzept zur Handlungskompetenzförderung
Berufspädagogische Fortbildung Schwerpunkt OTA/ATA-Ausbildung
Die gesetzlich geregelte Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistent:in und zum/zur Operationstechnischen Assistent:in stellt Praxisanleiter:innen vor große Herausforderungen.
Seit 01.01.2022 sind aktive Praxisanleitungen durch das ATA-OTA-Gesetz dazu verpflichtet, 24 Stunden Fortbildung mit berufspädagogischen Inhalten zu absolvieren. Durch die Refreshertage unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Das ATA-OTA-Gesetz legt die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz als Ziel der ATA-OTA-Ausbildung fest. Um dieses Thema geht es in dieser 8-stündigen Fortbildung.
Inhalte
- Handlungskompetenz – was ist das?
- Wie fördert man Handlungskompetenz in der Praxis?
Ziele
Nach erfolgreichem Abschluss
- wissen Sie, wie man berufliche Handlungskompetenz bei Auszubildenden fördert
- kennen Sie Praxistipps für eine professionelle Begleitung von Lernenden zu handlungskompetenten Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistent:innen
Zielgruppe
Praxisanleitende im Funktionsdienst OP und Anästhesie, der Kurs ist aber auch offen für interessierte Praxisanleiter:innen aus anderen Pflegebereichen
Zusatzinformationen
Gemäß § 17 a KHG sind über den Ausgleichsfonds die Mehrkosten der Praxisanleitung und jährliche Praxisanleiter-Pflichtfortbildung von 24 Stunden zu finanzieren
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Nummer | 20.78.0123 |
Termin |
16.05.23 - 16.05.23 09:00 - 16:00 Uhr |
Dauer | 8 UE |
Kosten | 165,00 € |
Referent/innen | |
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