Häufig gestellte Fragen zu Erasmus + Wir geben Ihnen die Antworten

Im Prinzip ja. Allerdings variieren die Dauer der Praktika und der Zeitpunkt der Ausreise je nach Bildungsgang. Hierzu gibt es jedes Jahr und für jeden Bildungsgang Infoveranstaltungen.

Das ist unterschiedlich, je nach Bildungsgang. Für die AHR gibt es eine Gelegenheit für den Auslandsaufenthalt im 3. Ausbildungsjahr, für die PIA gibt es diese in der Mittelstufe, für die Kinderpflege in der Oberstufe, die Fachschule in Vollzeit geht bereits in der Unterstufe. Es gibt außerdem die Möglichkeit, nach der Ausbildung oder für das Anerkennungsjahr mit Erasmus+ ins Ausland zu gehen. Dies beginnt in der Regel im September des jeweiligen Jahres.

Auslandspraktika sind bislang in folgenden Ländern möglich:
• Belgien
• Frankreich
• Italien
• Österreich
• Spanien

Ja, es ist möglich, sowohl eine Kurzmobilität während der Ausbildung als auch das Anerkennungsjahr im Ausland zu machen oder gegebenenfalls das 1. Berufsjahr nach abgeschlossener Ausbildung.

Innerhalb der Partnereinrichtungen des Berufskollegs gibt es, sofern die Einrichtung für den Bildungsgang geeignet ist, die freie Auswahl.

Zu unseren Partnereinrichtungen gehören?

  • Kindertagesstätten
  • Grundschulen
  • Jugendzentren

Nein. Auslandspraktika werden durch ein Stipendium des EU-Programms Erasmus+ bezuschusst.

Das hängt vom Land, von der Dauer des Aufenthaltes und von der Einrichtung ab. Die Höhe der Stipendien für die Kurzmobilitäten ist in der Regel ausreichend, allerdings sind die Preise für die Unterkünfte in manchen Städten sehr hoch.

Gute Leistungen im Fach Praxis bzw. in Sozialpädagogik und je nach Land zumindest basale fremdsprachliche Kompetenzen sind die Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt.

Ja, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Das Programm Erasmus+ sieht für besondere Umstände Hilfen vor.

Das Erasmus+ Mobilitätsprogramm zählt zum Förderprogramm des Berufskollegs und unser Ziel ist es, dieses Programm für alle interessierten und qualifizierten Studierenden zugänglich zu machen.

In der Regel entscheidet das Klassenteam (Klassenlehrer:innen, Praxislehrkräfte, evtl. Fremdsprachenlehrer:innen) in einem differenzierten Auswahlverfahren über die Bewerbungen.

Meistens – allerdings kann es auch in Partnereinrichtungen zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Sollte die Wunscheinrichtung nicht verfügbar sein, dann bemühen wir uns, eine Alternative anzubieten. In der Bewerbung sollte daher auch immer eine weitere Einrichtung als Zweitwunsch angegeben werden.

Das Auslandspraktikum wird durch den Europass bestätigt. Außerdem wird die Teilnahme an Erasmus+ auf dem Abschlusszeugnis vermerkt.

Der Europass ist ein offizielles Dokument, mit dem Qualifikationen und Kompetenzen europaweit verständlich und transparent dargestellt werden können. Das Berufskolleg beantragt für jedes Auslandspraktikum den Europass Mobilität. Die weiteren Dokumente, Europass Lebenslauf sowie Europass Sprachenpass, können von den Teilnehmer:innen zusätzlich downgeloaded und ausgefüllt werden. Alle drei Dokumente zusammen ergänzen die Bewerbungsmappe.