Kaiserswerther Diakonie
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Von hier aus helfen

Von hier aus helfen und Steuern sparen

Die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie verfolgt steuerbegünstigte Zwecke. Sie können mit Ihrer Spende oder einer Stiftung helfen und Steuern sparen

Ihre Spende fließt zeitnah einem von Ihnen gewählten Projekt oder Bereich zu. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Sie können Spenden in Höhe von 20% Ihrer Einkünfte steuermindernd geltend machen. Bei Unternehmen: 4‰ der Löhne und Umsätze.

Sie können auch in den Vermögensstock der Förderstiftung einzahlen und eine Summe bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend machen; der gestiftete Betrag kann steuerlich auch unbegrenzt auf die nächsten Jahre vorgetragen werden. Der Vermögensstock der Stiftung bleibt dauerhaft erhalten, die Erträge kommen den Projekten zugute.

Ein ererbtes oder geschenktes Vermögen kann innerhalb von 24 Monaten, nachdem die Steuerpflicht entstanden ist, auf die steuerbegünstigte Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie übertragen werden. In diesem Fall erfolgt rückwirkend eine Befreiung von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Auch über den Tod hinaus können Sie Gutes tun und nachhaltig helfen, indem Sie die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie in Ihrem Testament oder mit einem Vermächtnis bedenken. Für die Förderstiftung fällt keine Erbschaftssteuer an.

Wenn Sie Ihren Stiftungsbetrag mit Ihrem Namen verbinden möchten, sprechen Sie uns an.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Wie kann ich spenden und helfen?

Unsere Grundsätze

Schwerpunkte der Förderung