Kaiserswerther Diakonie
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Unsere Arbeitsbereiche
Freistellung und Stiftungsaufsicht

Freistellungsbescheid:

Die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie ist durch den Freistellungsbescheid vom 02.08.2010 des Finanzamtes Düsseldorf-Nord, SteuerNr. 105/5877/1449 für das Jahr 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff dient.
 

Stiftungsaufsicht:

Die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie unterliegt der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Spendenkonten:

KD-Bank
Konto 650 650
BLZ 350 601 90

Volksbank Düsseldorf
Düsseldorf Neuss eG
Konto 650 650
BLZ 301 602 13

Stadtsparkasse Düsseldorf
Konto 650 650
BLZ 300 501 10

Bei Überweisungen aus dem Ausland bitte angeben:
BIC GENODED1DKD
IBAN DE61 3506 0190 0000 650 650