Kaiserswerther Diakonie
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Unsere Arbeitsbereiche
Aus- und Weiterbildung

Bildungszentrum für Medizinische Dokumentation und Podologie

FINANZIERUNG 


Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
BAFöG 
Schüler der Fachschule für Podologie können Förderung nach Bafög erhalten. Für diese Förderung wird das eigene Einkommen und Vermögen des Schülers sowie das seiner Eltern berücksichtigt, sofern das eigene Einkommen den Ausbildungsbedarf nicht deckt. Dabei bleiben bestimmte Freibeträge unberücksichtigt. Bei weiteren Fragen zum Bafög wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
 
Amt für Ausbildungsförderung Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Tel: 0211/899-1
 
Kreisverwaltung Mettmann
Amt für Ausbildungsförderung
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Tel: 02104/990
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
 
www.das-neue-bafoeg.de
Hotline: 0800/2236341 (gebührenfrei) Montag bis Freitag 8.00 - 20.00Uhr 
 
 
Berufsausbildungshilfe (BAB) 
Die Bundesagentur für Arbeit gewährt auf Antrag Berufsausbildungsbeihilfe. Sie steht für Auszubildende in Betrieben oder außerbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zur Verfügung. Bedingung ist, dass eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert wird. Sie wird gewährt, wenn der Auszubildende außerhalb des Haushalts der Eltern untergebracht ist und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann. Letzteres ist allerdings unerheblich, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr erreicht hat, verheiratet ist oder war, mit mindestens einem Kind zusammen lebt oder eine Verweisung auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist.
 
Gefördert wird für die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Hierbei entscheidet der Antragsmonat. Weitere Informationen sind zu erhalten unter:  www.ba-bestellservice.de
 
Bildungskredit
Träger dieser Förderung ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Den Bildungskredit können Schüler erhalten, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder einen solchen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen Schule erlangen, sofern Sie sich in den letzten beiden Jahren der Ausbildung befinden. Sollte diese einen Zeitraum von zwei Jahren überschreiten, werden nur die letzten beiden Jahre gefördert. Der Bildungskredit steht nur für Vollzeitausbildungen zur Verfügung. Er wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.bva.bund.de/aufgaben/bildungskredit/voraus_schueler
 
Bildungsschecks zur Weiterbildung
Mit dem Bildungsscheck NRW sollen berufstätige Frauen und Männer zur Weiterbildung motiviert werden. Er bietet Weiterbildung zum halben Preis. Das Land übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 750 Euro pro Bildungsscheck. Voraussetzung ist, dass die ArbeitnehmerInnen länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Es besteht die Möglichkeit eines betrieblichen oder individuellen Antrags.
 
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/index.html
 
Sonstige Fördermöglichkeiten
Soldatenversorgungsgesetz - Berufsförderung für SoldatInnen auf Zeit
 
Kontakt: www.bfd.bundeswehr.de
 
Bundesversorgungsgesetz
Bundesentschädigungsgesetz
Bundessozialhilfegesetz